AGB

Willkommen beim Fußkundig!

Stand 01.01.2019

§ 1 Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fußkundig GbR gelten ausschließlich für die Rechtsgeschäfte mit unseren Patienten. Eine Änderung ist nur durch schriftliche Vereinbarung möglich.

Die Praxis behält sich Anpassungen und Änderungen der AGB vor. Die Preise gelten bis zur Veröffentlichung neuer Preisangaben. Maßgeblich für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisangaben. Die vorstehenden und nachfolgenden Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und sind damit gültig.

Ein Aushang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist in der Praxis vorhanden, außerdem sind die Bedingungen unter www.fusskundig.de nachzulesen.

§ 2 Terminvereinbarung

Bei einer Terminabsprache mit der Praxis kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß §611 BGB und ein Behandlungsvertrag nach der jeweils gültigen und aktuellen Fassung unserer AGB und Preisliste zustande.

Terminvereinbarungen können persönlich, per E-Mail oder Telefon vorgenommen werden.

Patienten die einen Termin in unserer Praxis machen, sind dazu verpflichtet Ihre Terminkarten bis zur nächsten stattfindenden Behandlung aufzubewahren. Bei Klärungen von terminlichen Missverständnissen sind Terminkarten ausschlaggebend.

Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann im Interesse der nachfolgenden Patienten von der Behandlungszeit abgezogen werden. Sollte der Patient 15 Minuten nach der vereinbarten Zeit kommen, kann die Behandlung abgelehnt werden.

Danach muss der Ausfall der Behandlung bezahlt werden. Für eine vom Patienten gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es wird der Behandlungspreis gemäß Buchung fällig.

Bei einem Mehraufwand über die Therapiezeit hinaus kann dieses in Rechnung gestellt werden.

Bei vereinbarten Terminen sind Terminverzögerungen möglich. Die Behandlungszeit wird dadurch nicht beeinflusst.

Kontrollen finden nur innerhalb von 3 Tagen statt. Nach 3 Tagen wird eine Pauschale in Höhe einer Teilbehandlung erhoben.

Der Wechsel des Behandlers ist möglich und berechtigt den Patienten nicht, kostenlos die Behandlung abzulehnen. Bei Ablehnung der Behandlung hat der Patient den Ausfall zu tragen.

§ 3 Terminverschiebungen/-absagen und Stornogebühren

Bei unserer Praxis handelt es sich um reine Bestellpraxen. Für Ihren Termin wird eine Fachkraft bereitgestellt, die bei Ihrem Nichterscheinen trotzdem bezahlt werden möchte und unsere Fixkosten laufen ebenfalls weiter.

Deshalb unsere Bitte an Sie:

Sollten Sie zum vereinbarten Termin verhindert sein, so bitten wir Sie, mindestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen, sonst müssen wir eine Ausfallgebühr in Höhe der eingeplanten Zeit zum Satz eine Minute / ein Euro berechnen.

Die Terminabsage kann persönlich vorgenommen werden, durch FAX oder durch Anruf. Während der Behandlungen ist das Telefon manchmal nicht besetzt. Sie können den Anrufbeantworter nutzen. Dies gilt insbesondere für das Wochenende.

Kurzfristig abgesagte Termine werden wir, egal warum der Termin abgesagt wurde, wie z.B. Krank, Arzttermin, Streik der öffentlichen Verkehrsmittel oder Auto sprang nicht an, mit einer Gebühr von 50% der eingeplanten Zeit zum Satz eine Minute / ein Euro berechnen. Absagen 4 Stunden vor dem Termin, werden als voller Ausfall berechnet.

Sollten wir Ihren kurzfristig abgesagten Termin dennoch vergeben können, entfällt selbstverständlich für Sie die Ausfallgebühr.

Für Kassenpatienten gilt gleiches wie oben und nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden.

§ 4 Gutschein

Gutscheine werden aus organisatorischen Gründen nicht mit Behandlungseinheiten sondern nur mit Geldbeträgen ausgefüllt.

Zum Einlösen eines Gutscheins muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein muss zum Termin mitgebracht werden. Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit bzw. wird das Entgelt für einen Ausfall bei Nichterscheinen von dem Gutscheinbetrag abgezogen.

§ 5 Hausbesuche

Hausbesuche bieten wir nur für Patienten an, die aus krankheitsbedingten Gründen Ihr zu Hause nicht verlassen können. Der Hausbesuch muss Kilometermäßig für den Therapeuten zumutbar sein. Hausbesuche können nur durchgeführt werden, wenn personelle und zeitliche Möglichkeiten vorhanden sind. Eine Verpflichtung seitens unserer Praxen zur Übernahme eines Hausbesuchs besteht nicht. Wird der Patient bei einem vereinbarten Hausbesuchstermin nicht angetroffen, werden die komplette Behandlung sowie die Hausbesuchspauschale in Rechnung gestellt.

§ 6 Anfertigung von Hilfsmitteln

Werden zwischen dem Patienten und der Praxis Vereinbarungen getroffen über die Anfertigung von Hilfsmitteln (Nagelspangen, Orthosen, Einlagen) wird der Preis des Hilfsmittels auch fällig, wenn der Patient sich im Nachhinein gegen diese Therapie entscheidet.

Ein Teil der Hilfsmittel können nicht direkt über uns abgerechnet werden und bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch die Krankenkasse. Gerne beraten wir Sie dazu und stellen einen Kostenvoranschlag aus.

Hilfsmittel sind vom Umtausch ausgeschlossen.

§ 7 Heilmittelverordnungen

Veraltete oder falsch ausgestellte Heilmittelverordnungen werden nicht angenommen. Die Bezahlung des von Ihnen gebuchten Termins mit Heilmittelverordnung, kann als Pfand im Voraus gefordert werden. Wenn die Heilmittelverordnung uns dann im korrekten Zustand vorliegt wird das bezahlte Pfand zurückgegeben. Für die Richtigkeit und korrekte Ausstellung der Heilmittelverordnung hat der Patient Sorge zu tragen. Gerne können Sie ein Informationsblatt zur korrekt ausgefüllten Heilmittelverordnung bei uns im Vorfeld erhalten.

Nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden. Für nicht eingehaltene Termine fällt demnach ebenfalls die Ausfallgebühr an (§252 und §§611ff BGB), die privat beglichen werden muss.

§ 8 Auszubildende

Im Rahmen der Schulung von Mitarbeitern können Behandlungen von Auszubildenden vorgenommen werden. Selbstverständlich werden Sie im Vorfeld darüber in Kenntnis gesetzt. Die Behandlungen finden unter Superversion statt und werden von einem Podologen überprüft.

Bei Behandlungen durch einen Auszubildenden kommt es zu einem preislichen Nachlass.

§ 9 Produktverkauf

Ein Umtauschrecht bei geöffneten Produkten wird wegen der betrieblichen Sonderheiten nicht gewährt.

Druckschutze sind vom Umtausch generell ausgeschlossen.

§ 10 Hygiene

In unserer Praxis arbeiten wir immer nach den neusten Hygienebestimmungen nach dem RobertKoch-Institut

§ 11 Datenschutz

Unsere Praxis ist gegenüber den Aufsichtsbehörden Dokumentationspflichtig und Patientenbezogene Daten müssen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert werden. Daher bitten wie Sie als Patienten, Ihre für uns relevanten Daten mitzuteilen und ggf. zu aktualisieren.

Der Patient ist verpflichtet Erkrankungen und insbesondere Infektionskrankheiten vor der Behandlung mitzuteilen.

Zu Dokumentationszwecken werden ggf. von Ihren Füßen Fotos gemacht.

Die Abrechnungsstelle RZH Rechenzentrum für Heilberufe GmbH, Am Schornacker 32, 46485 Wesel, Telefon 0281/9885-0, Telefax 0281/9885-114, haben wir mit dem Abrechnungs-Procedere (gilt nur für Patienten mit Heilmittelverordnung) beauftragt. Zum Zweck der Abrechnungserstellung ist es von Nöten, sämtliche Informationen, insbesondere die Daten aus der Patientenkartei, Name, Geburtsdatum, Anschrift, Befunde, ärztliche Verordnung, Behandlungsdaten und Verläufe, an die Abrechnungsstelle zu übermitteln.

Ihre Daten werden von uns nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.

§ 12 Mehrwertsteuer

Gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin umsatzsteuerfrei, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden. Nach der Rechtsprechung des EuGH und BFH sind Heilbehandlungen Tätigkeiten, die zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen bei Menschen vorgenommen werden. Heilberufliche Leistungen sind daher nur steuerfrei, wenn bei der Tätigkeit ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Eine bloße Maßnahme zur Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens bzw. ein Wellnessprogramm ist keine Heilbehandlung im Sinne der Befreiungsnorm, selbst wenn sie von Angehörigen eines Heilberufs erbracht wird. Im Grenzbereich zwischen möglicher Heilbehandlung und Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens greift § 4 Nr. 14 UStG bei Maßnahmen ein, die aufgrund ärztlicher Indikation nach ärztlicher Verordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme erbracht werden. Bitte beachten Sie, wenn wir keine medizinische Indikation feststellen können oder Sie kein Rezept vorlegen können, dass wir 19% MwSt. auf die Behandlung erheben müssen.

§ 13 Haftungsausschluss

Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Die Praxis wird die Patienten im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung über die Maßnahmen und die im Rahmen des Ermessensspielraums möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Patienten anzuwendenden Maßnahmen mündlich aufklären und dies in der Karteikarte dokumentieren.

Eine Behandlung in der Podologie am Fuß erfolgt mit schneidenden und rotierenden Instrumenten. Dabei kann es auch bei sorgfältigen Arbeiten zu Gewebsläsionen kommen.

Die Praxis übernimmt keine Haftung, wenn der Patient durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf von dem Patienten gelieferten Informationen bestehen und diese sich als falsch oder unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb der Praxis oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen.

Sollte es nach einer Behandlung zu Beschwerden kommen, bitten wir Sie innerhalb von vier Tagen zu einer kostenlosen Nachbehandlung zu erscheinen. Ab dem fünften Tag kann diese Behandlung in Rechnung gestellt werden.

§ 14 Gerichtsstand

Erfüllungsort der zu erbringenden Leistungen ist der Geschäftssitz von Fußkundig.

Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich die Stadt Düsseldorf.

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Dann schreiben Sie über das Kontaktformular oder rufen Sie an. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

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